Genossenschaftsanteile das
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Definition
Genossenschaftsanteile sind Anteile, die Mitglieder einer Genossenschaft erwerben, um an der jeweiligen Genossenschaft beteiligt zu sein. Diese Anteile gewähren den Mitgliedern nicht nur ein Mitspracherecht in der Genossenschaft, sondern auch Anspruch auf eine Dividende, die im Falle von Gewinnen ausgeschüttet wird. Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen ist häufig eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft und ermöglicht den Zugang zu den Dienstleistungen der Genossenschaft.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um von den Vorteilen der Genossenschaft profitieren zu können, müssen die neuen Mitglieder zunächst Genossenschaftsanteile kaufen.
- Die Höhe der Genossenschaftsanteile kann je nach Genossenschaft unterschiedlich sein und ist oft einer Satzung geregelt.
- Durch den Verkauf von Genossenschaftsanteilen kann die Genossenschaft zusätzliches Kapital generieren.
- Mitglieder, die ihre Genossenschaftsanteile verkaufen möchten, müssen dies gemäß den Regeln der Genossenschaft tun.