Gerichtstermin aufgehoben das
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Begriff "gerichtstermin aufgehoben" bezieht sich auf die offizielle Mitteilung, dass ein Gerichtstermin, welcher ursprünglich festgelegt war, nicht mehr stattfindet. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie beispielsweise einer Einigung der Parteien vor Gericht, einer Erkrankung eines beteiligten Anwalts oder anderen unvorhergesehenen Umständen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Gerichtstermin wurde aufgehoben, da die Parteien sich außergerichtlich geeinigt haben.
- Aufgrund von gesundheitlichen Problemen des Richters musste der geplante Gerichtstermin aufgehoben werden.
- Die Anwältin informierte ihren Mandanten, dass der Gerichtstermin aufgehoben wurde.
- Die Aufhebung des Gerichtstermins führte zu einer Verzögerung im Verfahren.