Geringfügig entlohnt
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Definition
Geringfügig entlohnt bezeichnet eine Form der Beschäftigung, bei der ein Arbeitnehmer nur minimal entlohnt wird, typischerweise im Rahmen eines sogenannten Mini-Jobs. In Deutschland liegt die Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigungen derzeit bei 450 Euro pro Monat. Diese Beschäftigungen sind oft keine sozialversicherungspflichtigen Anstellungen und bieten Arbeitnehmern mehr Flexibilität, da sie häufig stundenweise oder temporär ausgeführt werden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Viele Studierende entscheiden sich für einen geringfügig entlohnt Job, um ihr Einkommen aufzubessern.
- In Deutschland sind geringfügig entlohnt Beschäftigungen besonders beliebt bei Rentnern.
- Arbeitgeber profitieren oft von geringfügig entlohnt Anstellungen, da sie nur geringe Sozialabgaben leisten müssen.
- Ein geringfügig entlohnt Arbeitsverhältnis bietet sowohl Unternehmen als auch Angestellten flexible Arbeitszeiten.