Geringfügige beschäftigung nicht versicherungspflichtig
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Eine geringfügige Beschäftigung ist eine Form der Anstellung, die in Deutschland häufig als "Minijob" bezeichnet wird. Sie ist nicht versicherungspflichtig, wenn das monatliche Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Diese Grenze liegt derzeit bei 520 Euro pro Monat (Stand 2023). Arbeitnehmer in geringfügiger Beschäftigung sind von der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung befreit, müssen jedoch unter bestimmten Umständen in der Rentenversicherung versichert sein.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Eine geringfügige Beschäftigung ist ideal für Studierende, die sich neben dem Studium etwas dazuverdienen möchten.
- Viele Rentner entscheiden sich für eine geringfügige Beschäftigung, um ihr Einkommen aufzubessern, ohne in die Versicherungspflicht zu fallen.
- In Deutschland sind geringfügige Beschäftigungen nicht nur steuerlich begünstigt, sondern auch für Arbeitgeber oft unbürokratischer.
- Jüngere Menschen wählen in der Regel eine geringfügige Beschäftigung, da sie Flexibilität in ihrer Arbeitszeit wünschen.