Geringfügige nicht versicherungspflichtige beschäftigung

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Definition

Eine geringfügige nicht versicherungspflichtige Beschäftigung, häufig auch als Minijob bezeichnet, ist eine Beschäftigungsform, bei der der Verdienst eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. In Deutschland liegt diese Grenze aktuell bei 520 Euro pro Monat. Minijobs sind von der Sozialversicherung befreit, was bedeutet, dass die Beschäftigten in der Regel keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen müssen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Viele Studenten nutzen geringfügige nicht versicherungspflichtige Beschäftigungen, um sich finanziell während des Studiums zu unterstützen.
  • In den letzten Jahren haben immer mehr Menschen einen Minijob angenommen, um ihre Haushaltskasse aufzubessern.
  • Die Regelungen zu geringfügigen nicht versicherungspflichtigen Beschäftigungen sind für Arbeitgeber sehr attraktiv.
  • Bei einer geringfügigen nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung bleibt der Arbeitnehmer meist im Hauptberuf sozialversichert.