Ggmbh

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Definition

Die Abkürzung "ggmbh" steht für "gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Sie ist eine spezielle Rechtsform in Deutschland und wird von Unternehmen gewählt, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Im Gegensatz zur normalen GmbH dient die ggmbh nicht dem Gewinnstreben, sondern der Erfüllung sozialer, kultureller oder wissenschaftlicher Zwecke.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die ggmbh ist eine beliebte Rechtsform für soziale Einrichtungen.
  • Viele Organisationen entscheiden sich für die Gründung einer ggmbh, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
  • Eine ggmbh benötigt einen Gesellschaftsvertrag, der die gemeinnützigen Zwecke klar definiert.
  • Die Mitgliederversammlung der ggmbh wählt jährlich den Vorstand und überprüft die Verwendung der Mittel.