Gi im schwerbehindertenausweis

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Definition

Das Kürzel "GI" im Schwerbehindertenausweis steht für "Gehörlosigkeit" oder "Gehörloser". Es kennzeichnet eine schwere Hörbehinderung, die für den betroffenen Menschen zu erheblichen Nachteilen im Alltag führen kann, insbesondere in der Kommunikation und sozialen Interaktion.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "Mit dem Stempel "GI" im Schwerbehindertenausweis wird dokumentiert, dass der Inhaber eine Gehörlosigkeit hat."
  • "Menschen mit dem Status "GI" können besondere Förderungen und Hilfen in Anspruch nehmen."
  • "Die Gehörlosigkeit, die durch das "GI" im Ausweis gekennzeichnet ist, beeinflusst viele Aspekte des täglichen Lebens."
  • "Es ist wichtig, dass die Gesellschaft die Bedürfnisse von Menschen mit dem Merkzeichen "GI" besser versteht und anerkennt."