Gmbh bei firmen
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Definition
Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Sie bezeichnet eine Rechtsform für Unternehmen in Deutschland und anderen Ländern, die eine begrenzte Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft vorsieht. Eine GmbH ist eine juristische Person, die in der Regel für kleinere bis mittlere Unternehmen gewählt wird und deren Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert sind.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Firma Müller & Co. ist eine GmbH, die sich auf den Bau von nachhaltigen Wohnprojekten spezialisiert hat.
- Durch die Gründung einer GmbH gewährleistet der Unternehmer, dass sein privates Vermögen im Falle von Schulden geschützt ist.
- Viele Start-ups entscheiden sich für die Rechtsform der GmbH, um Risiken zu minimieren.
- Bei der Gründung einer GmbH ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich, wovon bei der Anmeldung mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss.