Goä
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Die Abkürzung GOÄ steht für die "Gebührenordnung für Ärzte", die die Abrechnung medizinischer Leistungen in Deutschland regelt. Sie legt fest, welche Gebühren Ärzte für ihre Dienstleistungen verlangen dürfen und ist Grundlage für die Abrechnung zwischen Ärzten und Patienten sowie zwischen Ärzten und Krankenkassen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die GOÄ ist ein wichtiges Dokument für die Abrechnung von ärztlichen Leistungen.
- Patienten sollten sich über die Regelungen der GOÄ informieren, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
- Ärzte müssen die GOÄ einhalten, um sicherzustellen, dass ihre Abrechnungen korrekt sind.
- Bei Unklarheiten zur GOÄ können Patienten ihre Ärzte oder die zuständigen Krankenkassen konsultieren.