Grundpreis und arbeitspreis bei strom

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Definition

Der Grundpreis und der Arbeitspreis sind zwei wesentliche Komponenten der Strompreisbemessung. Der Grundpreis bezieht sich auf die fixe Gebühr, die unabhängig von der verbrauchten Energie monatlich zu zahlen ist. Dieser Preis deckt die Kosten für den Anschluss, die Wartung und die Abrechnung. Der Arbeitspreis hingegen ist variabel und berechnet sich nach der tatsächlich verbrauchten Strommenge in Kilowattstunden (kWh). Er spiegelt die Kosten für die eigentliche Energieversorgung wider.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Grundpreis für meinen Stromvertrag beträgt 5 Euro monatlich.
  • Der Arbeitspreis hat sich in diesem Jahr aufgrund gestiegener Energiekosten erhöht.
  • Viele Verbraucher schauen sich sowohl den Grundpreis als auch den Arbeitspreis genau an, bevor sie einen neuen Vertrag abschließen.
  • Um die Stromkosten zu optimieren, ist es wichtig, das Verhältnis von Grundpreis zu Arbeitspreis zu berücksichtigen.