Grundschuld
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Die Grundschuld ist ein dingliches Recht, das die Sicherung einer Forderung, meist in Form eines Darlehens, an einem Grundstück oder einer Immobilie ermöglicht. Sie wird ins Grundbuch eingetragen und verleiht dem Gläubiger das Recht, bei Nichterfüllung der Forderung die Zwangsvollstreckung in die Immobilie zu betreiben.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Bank hat eine Grundschuld auf das Grundstück eingetragen, um ihre Forderungen zu sichern.
- Im Falle eines Zahlungsausfalls kann der Gläubiger die Grundschuld zur Zwangsvollstreckung nutzen.
- Eine Grundschuld unterscheidet sich von einer Hypothek, da sie nicht an eine bestimmte Forderung gebunden ist.
- Bei der Bestellung einer Grundschuld sollte der Eigentümer alle rechtlichen Rahmenbedingungen beachten.