Grundschuld das

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Definition

Die Grundschuld ist ein dingliches Sicherungsrecht an einem Grundstück, das zur Absicherung von Forderungen dient. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht unbedingt an eine bestimmte Schuld gebunden und ermöglicht somit eine flexiblere Handhabung von Krediten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Bank verlangte eine Grundschuld auf das neu erworbene Grundstück.
  • Eine Grundschuld kann auch ohne einen konkreten Kreditvertrag bestehen.
  • Bei der Finanzierung eines Hauses ist die Eintragung einer Grundschuld üblich.
  • Die Grundschuld ermöglicht es dem Kreditgeber, im Falle eines Zahlungsausfalls auf das Grundstück zuzugreifen.