Grundschuld im grundbuch
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Eine Grundschuld im Grundbuch ist ein dingliches Recht, das einem Gläubiger einen Anspruch auf eine Geldsumme sichert, die durch die Belastung eines Grundstücks oder einer Immobilie gewährleistet ist. Sie wird in das Grundbuch eingetragen und ermöglicht es dem Gläubiger, im Falle eines Zahlungsdefaults des Schuldners die Zwangsvollstreckung in die Immobilie durchzuführen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Finanzierung des Hauses wurde eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen.
- Die Bank erklärt, dass sie eine Grundschuld benötigt, um das Darlehen abzusichern.
- Im Falle eines Verkaufs muss die Grundschuld ins Grundbuch gelöscht werden.
- Eine Grundschuld ist oft flexibler als eine Hypothek und kann einfacher angepasst werden.