Grundschuld ohne brief im grundbuch

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Definition

Die Grundschuld ohne Brief im Grundbuch bezeichnet eine Form der Grundschuld, bei der die entsprechende Urkunde, die normalerweise als Sicherungsnachweis für die Forderungen dient, nicht ausgestellt oder verloren gegangen ist. Diese Grundschuld wird dennoch im Grundbuch eingetragen und ist rechtlich bindend. Sie ermöglicht es Gläubigern, auch ohne einen physischen Brief ihre Ansprüche aus der Grundschuld geltend zu machen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Eine Grundschuld ohne Brief kann trotz des Fehlens der Urkunde im Grundbuch durchgesetzt werden.
  • Durch die Eintragung der Grundschuld ohne Brief ist die Immobilienfinanzierung für den Kreditnehmer oft einfacher.
  • Wenn der Käufer einer Immobilie eine Grundschuld ohne Brief übernimmt, sollte er sich der Risiken bewusst sein.
  • Im Falle eines Verkaufs kann die Grundschuld ohne Brief ebenfalls auf den neuen Eigentümer übertragen werden.