Grundsteuer a und b

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Definition

Die Grundsteuer A und B sind zwei unterschiedliche Kategorien der Grundsteuer in Deutschland, die sich nach der Nutzung des jeweiligen Grundstücks unterscheiden. Die Grundsteuer A bezieht sich auf landwirtschaftlich genutzte Flächen, während die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke gilt, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In Deutschland muss jeder Eigentümer von Grundstücken entweder die Grundsteuer A oder B entrichten.
  • Ein Landwirt, der seine Felder bewirtschaftet, zahlt daher Grundsteuer A.
  • Bei einem Wohnanwesen hingegen fällt die Grundsteuer B an.
  • Die Festlegung der Steuersätze erfolgt durch die jeweiligen Gemeinden und kann stark variieren.