Grundsteuer a und b
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Definition
Die Grundsteuer A und B sind zwei unterschiedliche Kategorien der Grundsteuer in Deutschland, die sich nach der Nutzung des jeweiligen Grundstücks unterscheiden. Die Grundsteuer A bezieht sich auf landwirtschaftlich genutzte Flächen, während die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke gilt, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In Deutschland muss jeder Eigentümer von Grundstücken entweder die Grundsteuer A oder B entrichten.
- Ein Landwirt, der seine Felder bewirtschaftet, zahlt daher Grundsteuer A.
- Bei einem Wohnanwesen hingegen fällt die Grundsteuer B an.
- Die Festlegung der Steuersätze erfolgt durch die jeweiligen Gemeinden und kann stark variieren.