Gwg in der buchhaltung

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Definition

GWG steht für "Geringwertige Wirtschaftsgüter". In der Buchhaltung bezeichnet man damit bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. In Deutschland liegt dieser Betrag derzeit bei 800 Euro netto. GWG können im Jahr ihrer Anschaffung vollständig abgeschrieben werden, was die bürokratischen Aufwendungen für die Abschreibung verringert.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der Buchhaltung sind GWG wichtig, da sie schnell abgeschrieben werden können.
  • Ein Computer, dessen Anschaffungskosten 700 Euro betragen, gilt als GWG.
  • Unternehmen sollten darauf achten, ihre GWG korrekt zu dokumentieren.
  • Die Regelung zu GWG ermöglicht es kleinen Unternehmen, steuerliche Vorteile zu nutzen.