Haftungsbeschränkt

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Definition

Haftungsbeschränkt ist ein Begriff, der hauptsächlich im rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext verwendet wird. Er bezeichnet eine Form der Unternehmensstruktur, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen bzw. ihren Anteil am Kapital des Unternehmens beschränkt ist. Bei einer haftungsbeschränkten Gesellschaft, wie z.B. einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), haften die Gesellschafter nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei einer GmbH ist die Haftung der Gesellschafter haftungsbeschränkt, was einen großen Vorteil darstellt.
  • Unternehmer sollten sich über die verschiedenen Unternehmensformen wie haftungsbeschränkt informieren, bevor sie eine Entscheidung treffen.
  • In vielen Fällen wählen Gründer die Gesellschaftsform haftungsbeschränkt, um ihr persönliches Vermögen zu schützen.
  • Die Regelung der haftungsbeschränkten Gesellschaft fördert Investitionen, da das Risiko für die Geldgeber verringert wird.