Haftungsbeschränkt das

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Definition

Der Begriff "haftungsbeschränkt" bezeichnet eine Rechtsform von Unternehmen, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt ist. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz oder Schulden die privaten Vermögenswerte der Gesellschafter nicht zur Begleichung der Unternehmensverbindlichkeiten herangezogen werden können.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Gründung eines Unternehmens entscheiden sich viele Unternehmer für die Form der haftungsbeschränkten Gesellschaft.
  • Durch die Wahl einer haftungsbeschränkten Rechtsform können Gründer ihr Privatvermögen schützen.
  • In Deutschland ist die GmbH eine gängige Form für haftungsbeschränkte Unternehmen.
  • Unternehmer sollten die Vor- und Nachteile einer haftungsbeschränkten Gesellschaft sorgfältig abwägen.