Hebesatz a und b

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Definition

Der Hebesatz A und B bezieht sich auf die unterschiedlichen Sätze, die von Kommunen in Deutschland zur Besteuerung von Grundbesitz und Grundstücken verwendet werden. Der Hebesatz A wird für die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen betrifft, angewendet. Der Hebesatz B hingegen betrifft die Grundsteuer B, die auf bebautes und unbebautes Immobilienvermögen erhoben wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Hebesatz A ist in vielen ländlichen Gemeinden niedriger als der Hebesatz B.
  • Bei der Berechnung der Grundsteuer wird der jeweilige Hebesatz A oder B verwendet.
  • Die Stadt hat beschlossen, den Hebesatz B aufgrund gestiegener Einnahmen zu senken.
  • Landwirte sollten sich über den aktuellen Hebesatz A informieren, um ihre Steuerlast zu kalkulieren.