Hebesatz a und b
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Hebesatz A und B bezieht sich auf die unterschiedlichen Sätze, die von Kommunen in Deutschland zur Besteuerung von Grundbesitz und Grundstücken verwendet werden. Der Hebesatz A wird für die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen betrifft, angewendet. Der Hebesatz B hingegen betrifft die Grundsteuer B, die auf bebautes und unbebautes Immobilienvermögen erhoben wird.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Hebesatz A ist in vielen ländlichen Gemeinden niedriger als der Hebesatz B.
- Bei der Berechnung der Grundsteuer wird der jeweilige Hebesatz A oder B verwendet.
- Die Stadt hat beschlossen, den Hebesatz B aufgrund gestiegener Einnahmen zu senken.
- Landwirte sollten sich über den aktuellen Hebesatz A informieren, um ihre Steuerlast zu kalkulieren.