Hehlerei
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Definition
Hehlerei bezeichnet den illegalen Handel mit gestohlenen Waren oder Gegenständen, wobei der Hehler, also die Person, die die gestohlenen Waren verkauft oder kauft, wissentlich oder ahnungsvoll agiert. In Deutschland ist Hehlerei gemäß § 259 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar und stellt eine Form der Beihilfe zu einem Diebstahl dar.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Angeklagte wurde wegen Hehlerei verurteilt, da er gestohlene Elektrogeräte verkauft hatte.
- In vielen Städten gibt es ein großes Problem mit Hehlerei, besonders im Zusammenhang mit Fahrraddiebstählen.
- Er wusste, dass die Uhr, die er kaufte, gestohlen war, und riskierte damit, sich der Hehlerei schuldig zu machen.
- Die Polizei führte Razzien durch, um gegen die organisierte Hehlerei in der Region vorzugehen.