Hinfällig

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Definition

Hinfällig bezeichnet etwas, das nicht mehr gültig, relevant oder wirksam ist. Der Begriff wird häufig in rechtlichen, vertraglichen oder auch allgemeinen gesellschaftlichen Zusammenhängen verwendet, um zu beschreiben, dass eine bestimmte Regelung, Vereinbarung oder ein Zustand nicht mehr besteht oder keine Anwendung mehr findet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die alte Vereinbarung ist hinfällig und muss erneuert werden.
  • Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen ist der ursprüngliche Vertrag hinfällig.
  • Die Informationen in diesem Dokument sind hinfällig und entsprechen nicht mehr der aktuellen Lage.
  • Nach dem Rücktritt des Antragstellers ist die Genehmigung hinfällig geworden.