Hochparterre

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Definition

Hochparterre bezeichnet in der Architektur eine Wohn- oder Nutzungseinheit, die sich oberhalb der Erdgeschossebene, jedoch niedriger als die ersten Obergeschosse befindet. Oft ist dieses Geschoss durch eine kleine Treppe vom Erdgeschoss aus zugänglich und zeichnet sich durch hohe Fenster und eine helle Raumgestaltung aus.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das neue Wohnhaus wird mit einem ansprechenden Hochparterre ausgestattet, das viel Tageslicht erhält.
  • Die Wohnung im Hochparterre bietet den Vorteil, dass man die Treppen nicht allzu oft benutzen muss.
  • Im Hochparterre befinden sich häufig die Wohnräume, während die Küchen oft im oberen Stockwerk untergebracht sind.
  • Kinder spielen gerne im Garten, der sich direkt vor den Fenstern des Hochparterres erstreckt.