I.a. bei unterschriften

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Definition

'i.a.' ist eine Abkürzung für 'in Abwesenheit' oder 'in anderen Fällen'. Bei Unterschriften wird 'i.a.' häufig verwendet, um zu kennzeichnen, dass eine Person in Vertretung für eine andere handelt. Dies ist insbesondere in geschäftlichen und rechtlichen Dokumenten von Bedeutung, um die Verantwortlichkeiten klar zu definieren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Unterschrift von Herrn Müller erfolgt i.a. für die Geschäftsführerin Frau Schmidt.
  • Der Vertrag wurde i.a. unterzeichnet, um die Zuständigkeiten klar zu regeln.
  • In der E-Mail steht, dass die Antwort i.a. von Frau Meier kommt.
  • Bitte beachten Sie, dass alle Änderungen i.a. genehmigt werden müssen.