I.g.
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Definition
Der Ausdruck "i.g." steht für "in gegebenem" und wird häufig in der schriftlichen Kommunikation verwendet, um zu verdeutlichen, dass eine bestimmte Information oder Aussage im Kontext von zuvor besprochenen Themen oder Bedingungen gilt.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- "Die im Vertrag genannten Klauseln gelten i.g. und müssen strikt eingehalten werden."
- "Wir sollten diese Entscheidung i.g. der aktuellen Marktlage treffen."
- "Die Vorschriften müssen i.g. der geltenden Gesetze interpretiert werden."
- "In der Diskussion haben alle Teilnehmer ihre Meinungen i.g. der verschiedenen Aspekte geäußert."