I.s.d
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Definition
Die Abkürzung "i.s.d." steht für "im Sinne der". Sie wird häufig in rechtlichen und formalen Kontexten verwendet, um zu verdeutlichen, dass eine Aussage oder eine Regelung in Übereinstimmung mit bestimmten Vorgaben oder Interpretationen zu verstehen ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Vorschrift ist i.s.d. § 5 des Gesetzes zu verstehen.
- Die Regelung gilt i.s.d. internationaler Vereinbarungen.
- Der Antrag wurde i.s.d. der geltenden Bestimmungen eingereicht.
- Die Auslegung erfolgt i.s.d. des allgemeinen Rechtsverständnisses.