Im führerschein 171
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Definition
Im Führerschein 171 bezieht sich auf die sogenannte "Eintragung 171", die es erlaubt, mit bestimmten Fahrzeugen zu fahren, die unter die Kategorie der Leichtkraftfahrzeuge fallen. Diese Fahrzeuge haben in der Regel eine maximale Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h und dürfen auf Straßen mit einer entsprechenden Beschilderung gefahren werden. Die Erteilung dieser Fahrerlaubnis erfordert das Ablegen einer speziellen Prüfung.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um in Deutschland im Besitz eines Führerscheins der Klasse 171 zu sein, muss der Fahrer die entsprechenden Prüfungen ablegen.
- Viele Jugendliche interessieren sich für den Erwerb des Führerscheins 171, da dieser relativ einfach zu erlangen ist.
- Mit einem Führerschein der Klasse 171 darf man beispielsweise E-Bikes oder Roller fahren.
- Die Eintragung 171 auf dem Führerschein ermöglicht es dem Fahrer, zwei- und dreirädrige Leichtfahrzeuge zu nutzen.