Im ice ggf. freigeben
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Definition
"Im ICE ggf. freigeben" bezieht sich auf den Vorgang, bei dem Informationen oder Dokumente, die für den Intercity-Express (ICE) relevant sind, unter bestimmten Bedingungen (ggf. - gegebenenfalls) zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden. Dies könnte beispielsweise im Rahmen von Kundenservice, Informationsverbreitung oder organisatorischen Abläufen innerhalb der Bahnunternehmen geschehen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei Verspätungen kann im ICE ggf. freigegeben werden, welche Informationen die Passagiere benötigen.
- Die Bahn informiert darüber, dass im ICE ggf. freigegeben wird, falls spezielle Mitteilungen an die Fahrgäste nötig sind.
- Um die Sicherheitsvorkehrungen zu gewährleisten, wird im ICE ggf. nur eine begrenzte Anzahl von Informationen freigegeben.
- Der Kundenservice hat erklärt, dass im ICE ggf. freigegeben wird, je nach Situation und Notwendigkeit.