In der regel juristisch
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
"In der Regel juristisch" bezeichnet eine allgemeine Vorgehensweise oder eine typische Regelung im rechtlichen Kontext. Dieser Ausdruck impliziert, dass die genannte Vorgehensweise in den meisten Situationen gilt, jedoch nicht zwangsläufig in allen Fällen anwendbar ist. Es handelt sich somit um eine normative Aussage, die häufig in rechtlichen Dokumenten oder während juristischer Beratungen verwendet wird.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In der Regel juristisch werden Verträge schriftlich abgeschlossen, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Die Fristen für die Einreichung von Klagen sind in der Regel juristisch genau festgelegt.
- In der Regel juristisch sind mündliche Vereinbarungen weniger bindend als schriftliche.
- Bei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs gilt in der Regel juristisch die vorherige Rechtsprechung als maßgeblich.