Indiz
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Der Begriff "indiz" stammt aus dem Lateinischen "indicia" und bedeutet in der Regel ein Anzeichen oder einen Hinweis auf etwas. In der Rechtswissenschaft bezeichnet ein Indiz einen Umstand, der auf eine bestimmte Tatsache schließen lässt, ohne diese jedoch direkt zu beweisen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das Vorhandensein von Fingerabdrücken am Tatort ist ein entscheidendes Indiz für die Täterschaft.
- Trotz mehrerer Indizien konnte die Polizei den Verdächtigen nicht festnehmen.
- Der Wissenschaftler präsentierte ein Indiz, das die Hypothese stützte.
- Indizien sind oft entscheidend in Gerichtsverfahren, wenn es keine direkten Beweise gibt.