Inkasso

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Definition

Inkasso bezeichnet das Einziehen von Forderungen durch eine Person oder ein Unternehmen, die entweder selbst oder im Auftrag eines Gläubigers handeln. In der Regel erfolgt das Inkasso, wenn eine geschuldete Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wurde. Die Inkassounternehmen haben die Aufgabe, säumige Zahler zur Begleichung ihrer Schulden zu bewegen, häufig unter Einsatz von Mahnschreiben oder weiteren rechtlichen Schritten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Inkasso hat in den letzten Jahren zugenommen, da immer mehr Menschen ihre Rechnungen nicht pünktlich begleichen.
  • Viele Unternehmen beauftragen ein Inkassobüro, um ihre offenen Forderungen professionell einzutreiben.
  • Wenn der Schuldner trotz mehrfacher Mahnungen nicht zahlt, kann das Inkasso rechtliche Schritte einleiten.
  • Es ist ratsam, frühzeitig mit dem Inkasso zu sprechen, bevor die Schulden weiter anwachsen.