Inkasso das
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Definition
Das Inkasso bezeichnet die Einziehung fälliger Zahlungen, insbesondere von offenen Forderungen durch ein spezialisiertes Unternehmen oder einen Dienstleister, der in der Regel im Auftrag eines Gläubigers tätig wird. Inkassodienste versuchen, die ausstehenden Beträge einzutreiben, ohne dass rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das Inkasso wurde beauftragt, die offenen Rechnungen einzutreiben.
- Viele Unternehmen nutzen Inkassodienste, um ihre Geldforderungen geltend zu machen.
- Ein professionelles Inkasso kann oft schneller zu einem positiven Ergebnis führen als private Mahnversuche.
- Nach mehreren Mahnungen wandte sich der Gläubiger an ein Inkassounternehmen, um die Schulden einzutreiben.