Insolvenzverfahren aufgehoben das
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Definition
Das Insolvenzverfahren aufgehoben bedeutet, dass ein zuvor eingerichtetes Insolvenzverfahren beendet wurde. Dies kann beispielsweise passieren, wenn die Schulden beglichen werden können oder wenn das Verfahren aufgrund von formalen Mängeln nicht fortgeführt wird. Mit der Aufhebung des Verfahrens wird der insolvente Status des Schuldners aufgehoben, was ihm wieder die volle Verfügung über sein Vermögen ermöglicht.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nachdem alle Schulden beglichen waren, wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben.
- Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens war ein großer Schritt für den Schuldner auf dem Weg zurück in die wirtschaftliche Freiheit.
- Das Gericht entschied, das Insolvenzverfahren aufgrund von mangelnder Fortsetzung aufzuheben.
- Mit der Aufhebung des Verfahrens konnte der Unternehmer endlich wieder selbstständig wirtschaften.