Insolvenzverfahren mangels masse aufgehoben

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Definition

Das Insolvenzverfahren mangels Masse aufgehoben bedeutet, dass ein Insolvenzverfahren nicht fortgeführt werden kann, weil es nicht genügend Vermögenswerte gibt, um die Kosten des Verfahrens zu decken. In einem solchen Fall wird das Verfahren eingestellt, da die verbleibenden Mittel nicht ausreichen, um die Gläubiger zu befriedigen oder die laufenden Verfahrenskosten zu covern. Dies führt oft dazu, dass die betroffene Person oder das Unternehmen endgültig insolvent ist und keine Möglichkeit zur Wiederherstellung besteht.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse aufgehoben, da die Verbindlichkeiten die vorhandenen Mittel überstiegen.
  • Nach der Prüfung stellte das Gericht fest, dass das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht fortgeführt werden kann.
  • Die beteiligten Gläubiger legten keine Einwände gegen die Aufhebung des Verfahrens mangels Masse ein.
  • Der Schuldner war erleichtert, dass das Insolvenzverfahren mangels Masse nach kurzer Zeit eingestellt wurde.