Iv bei der unterschrift

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Definition

Die Abkürzung "iv" bei einer Unterschrift steht für den Begriff "in Vollmacht" und wird verwendet, um zu kennzeichnen, dass eine Person mit Vollmacht für eine andere Person handelt. Dies ist häufig in geschäftlichen und rechtlichen Kontexten der Fall.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Geschäftsführer unterschrieb das Dokument iv.
  • Bei der Unterzeichnung des Vertrages handelte sie iv ihres Vaters.
  • Alle Verträge wurden iv des Vorstandes genehmigt.
  • Es war wichtig, dass die Unterschrift iv klar erkennbar war, um Missverständnisse zu vermeiden.