Je angefangene stunde parkhaus
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Definition
„Je angefangene Stunde Parkhaus“ bezeichnet die Berechnung der Parkgebühren in einem Parkhaus, bei der jede angefangene Stunde als volle Stunde abgerechnet wird. Das bedeutet, dass auch wenn ein Fahrzeug nur für einen kurzen Zeitraum geparkt wird, die Gebühr für eine volle Stunde gezahlt werden muss.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- „Wer nur kurz im Parkhaus bleibt, muss dennoch je angefangene Stunde Parkhaus bezahlen.“
- „Man sollte die Zeit im Parkhaus gut im Auge behalten, da je angefangene Stunde Parkhaus erhebliche Kosten verursachen kann.“
- „Das Parkhaus erhebt Gebühren je angefangene Stunde, weshalb man besser vorher planen sollte.“
- „Für den letzten Rest einer Stunde muss man hier dennoch die volle Stunde je angefangene Stunde Parkhaus bezahlen.“