Jura

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Definition

Der Begriff 'jura' bezieht sich allgemein auf das Recht oder die Rechtswissenschaft. In einem spezifischeren Sinne kann er sich auf die Jurisprudenz und die Anwendung von Gesetzen beziehen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Studium der Jura dauert in der Regel mehrere Jahre und endet mit dem Staatsexamen.
  • In der Jurisprudenz ist es wichtig, Präzedenzfälle zu berücksichtigen.
  • Der Jurist vertritt die Interessen seiner Mandanten vor Gericht.
  • Im Bereich der Jura gibt es zahlreiche Spezialisierungen, wie zum Beispiel Steuerrecht oder Strafrecht.