Kündigung zum

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Definition

Die "Kündigung zum" bezieht sich auf den formalen Akt, ein Vertragsverhältnis oder ein Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Der Begriff beinhaltet dabei den Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird, und ist oft in geschäftlichen und rechtlichen Kontexten anzutreffen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt muss schriftlich erfolgen.
  • Er erhielt die Kündigung zum Ende des Monats.
  • Die Kündigung zum Festpreis wurde im Vertrag festgelegt.
  • Vor der Kündigung zum neuen Jahr sollten alle Optionen gründlich geprüft werden.