Keine strafe ohne gesetz

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Definition

"Keine Strafe ohne Gesetz" ist ein rechtliches Grundprinzip, das besagt, dass niemand für eine Handlung bestraft werden kann, die nicht zuvor durch ein Gesetz als strafbar erklärt wurde. Dieses Prinzip schützt die Bürger vor willkürlichen Strafen und gewährleistet, dass der Gesetzesrahmen klar und transparent ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In einer demokratischen Gesellschaft ist das Prinzip "keine Strafe ohne Gesetz" von zentraler Bedeutung.
  • Das Gericht stellte fest, dass die angeklagte Person nicht bestraft werden konnte, da kein entsprechendes Gesetz existierte.
  • Durch die Einhaltung des Grundsatzes "keine Strafe ohne Gesetz" wird die willkürliche Ausübung von Macht verhindert.
  • Für Rechtsverstöße, die nicht gesetzlich definiert sind, gilt das Prinzip "keine Strafe ohne Gesetz".