Kg bei firmen
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Definition
Die Abkürzung "kg" steht im Unternehmenskontext für "Kommanditgesellschaft". Sie bezeichnet eine besondere Form der Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkte Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernimmt (Komplementär), während die anderen Gesellschafter (Kommanditisten) nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Diese Gesellschaftsform ist vor allem in Deutschland und anderen europäischen Ländern verbreitet.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Firma Müller & Co. KG ist eine erfolgreiche Kommanditgesellschaft im Bereich Maschinenbau.
- In einer kg haften die Komplementäre voll, während die Kommanditisten nur ihr investiertes Kapital riskieren.
- Viele Familienunternehmen wählen die Form der kg, um die Haftung zu beschränken.
- Die Gründung einer Kommanditgesellschaft erfordert einen Gesellschaftsvertrag, in dem die Anteile und Rechte der Gesellschafter geregelt sind.