Khk bei der polizei

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Definition

KHK bei der Polizei steht für "Kriminalhauptkommissar". Diese Dienstbezeichnung markiert eine höhere Führungsebene innerhalb der Polizei in Deutschland. KHK ist in der Regel für die Leitung von Ermittlungsverfahren sowie für die Koordination von Ermittlern zuständig und hat oft eine entscheidende Rolle in der Auswertung von Beweisen und der Planung von Einsätzen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der KHK leitete die Ermittlungen in einem komplexen Betrugsfall.
  • Viele KHK‘s haben sich auf spezielle Deliktsarten spezialisiert, um ihre Expertise zu vertiefen.
  • Bei der Polizei ist der Aufstieg zum KHK ein angestrebtes Ziel für viele Beamte.
  • Der KHK stellte sicher, dass alle Beweismittel sorgfältig gesichert und dokumentiert wurden.