Kk auf der lohnabrechnung

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Definition

"kk" auf der Lohnabrechnung steht für "Krankenkasse". Es handelt sich um einen Hinweis auf die gesetzliche oder private Krankenversicherung des Arbeitnehmers, die während des Abrechnungszeitraums berücksichtigt wird. Die Abrechnung erfolgt in der Regel sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der Abrechnung wurde der Beitrag zur kk mit 200 Euro ausgewiesen.
  • Der Arbeitgeber muss den kk-Beitrag jeden Monat pünktlich abführen.
  • Ein höherer kk-Beitrag kann zu einer niedrigeren Nettolohnabrechnung führen.
  • Arbeitnehmer sollten sich über die verschiedenen kk-Optionen informieren, um die besten Leistungen zu erhalten.