Kriegsrecht das

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Definition

Das Kriegsrecht bezeichnet ein spezielles Rechtssystem, das in Zeiten von Krieg oder bewaffneten Konflikten Anwendung findet. Es regelt die Rechte und Pflichten von Militär und Zivilbevölkerung und umfasst Vorschriften zur Behandlung von Kriegsgefangenen, zur Zivilbevölkerung sowie zu Kampfhandlungen. Ziel des Kriegsrechts ist es, die Humanität auch in Kriegszeiten zu wahren und die Grundrechte der Menschen zu schützen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im Rahmen des Kriegsrechts dürfen bestimmte militärische Operationen nur unter strengen Auflagen durchgeführt werden.
  • Die Einhaltung des Kriegsrechts ist von entscheidender Bedeutung, um Kriegsverbrechen zu verhindern.
  • Unter den Bestimmungen des Kriegsrechts haben Kriegsgefangene Anspruch auf menschenwürdige Behandlung.
  • Wenn das Kriegsrecht in Kraft tritt, bedeutet dies oft Einschränkungen in den Grundrechten der Zivilbevölkerung.