Kv in der lohnabrechnung
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
KV in der Lohnabrechnung steht für "Krankenversicherungsbeitrag". Es handelt sich um einen Bestandteil der Lohn- und Gehaltsabrechnung, der die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung der Beschäftigten umfasst. Diese Beiträge sind ein wichtiges Element der Sozialabgaben, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zu entrichten sind.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der KV in der Lohnabrechnung wird basierend auf dem Bruttoverdienst des Arbeitnehmers berechnet.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten für den KV in der Regel hälftig.
- In der letzten Lohnabrechnung betrugen die Abzüge für den KV mehr als erwartet.
- Eine Erhöhung des KV ist oft ein Zeichen für steigende Gesundheitskosten.