L 174 auf dem führerschein
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Definition
Die Angabe "l 174" auf einem Führerschein bezeichnet eine spezielle Fahrerlaubnis, die es dem Inhaber erlaubt, bestimmte Arten von Fahrzeugen zu führen. In der Regel ist dies eine Zusatzberechtigung für Fahrer, die mit speziellen Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um das Motorrad fahren zu dürfen, benötigt man die Fahrerlaubnis l 174.
- Personen mit l 174 auf dem Führerschein sind befugt, spezielle Fahrzeuge zu bedienen.
- In vielen Ländern wird die l 174 als eine wichtige Berechtigung für Fahrer angesehen.
- Um die l 174 zu erwerben, muss man eine spezielle Prüfung ablegen.