Lebenslänglich in deutschland
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Definition
Lebenslänglich bezeichnet in Deutschland eine Strafmaßnahme, bei der eine Person zu einer Haftstrafe von mindestens 15 Jahren verurteilt wird, die jedoch unter bestimmten Bedingungen auch lebenslang andauern kann. Diese Strafe wird in der Regel für schwere Verbrechen wie Mord oder Totschlag verhängt und bedeutet, dass der Verurteilte nach Verbüßung der Mindeststrafe nicht automatisch entlassen wird. Die tatsächliche Dauer der Haft hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Schwere des Verbrechens und des Verhaltens des Verurteilten im Gefängnis.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Angeklagte wurde wegen Mordes zu lebenslänglich verurteilt.
- Lebenslänglich bedeutet nicht unbedingt, dass die Person bis zum Lebensende im Gefängnis bleibt.
- Nach 15 Jahren kann ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt werden, auch wenn die Strafe lebenslänglich lautet.
- In Deutschland gibt es regelmäßig Debatten über die angemessene Dauer einer lebenslangen Haftstrafe.