Lebenslanges wohnrecht für die erben
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Definition
Das lebenslange Wohnrecht für die Erben ist ein rechtlicher Anspruch, der es den Erben ermöglicht, eine Immobilie oder bestimmte Wohnräume bis zu ihrem Tod zu bewohnen. Dieses Recht wird häufig in testamentarischen Verfügungen festgelegt und schützt die Erben davor, dass die Immobilie verkauft oder gegen ihren Willen anderweitig genutzt wird. Das lebenslange Wohnrecht kann sowohl vereinbart als auch im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen entstehen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das lebenslange Wohnrecht für die Erben gibt dieser Sicherheit, auch im Alter in der vertrauten Umgebung leben zu können.
- Im Nachlass wurde ein lebenslanges Wohnrecht für die Ehefrau des Verstorbenen verankert.
- Durch das lebenslange Wohnrecht für die Erben wurde sichergestellt, dass die Kinder nicht aus ihrem Heim herausgerissen werden.
- Ein lebenslanges Wohnrecht kann in bestimmten Fällen auch an Auflagen geknüpft sein, die die Nutzung des Wohnraums betreffen.