Legislative exekutive und judikative

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Definition

Die Begriffe Legislative, Exekutive und Judikative bezeichnen die drei Hauptgewalten in einem demokratischen Staat. Die Legislative ist für die Gesetzgebung zuständig und besteht meist aus einem Parlament oder einer Versammlung, die neue Gesetze beschließt und bestehende Gesetze ändert. Die Exekutive ist für die Umsetzung der Gesetze verantwortlich und umfasst die Regierung sowie verschiedene Behörden und Institutionen. Die Judikative wiederum ist mit der Rechtsprechung beauftragt und sorgt dafür, dass Gesetze angewendet und interpretiert werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In einer stabilen Demokratie arbeiten Legislative, Exekutive und Judikative unabhängig voneinander.
  • Die Legislative beschloss ein neues Gesetz zur Verbesserung des Bildungssystems.
  • Die Exekutive setzt die beschlossenen Gesetze durch und überwacht ihre Einhaltung.
  • Die Judikative sorgt dafür, dass die Rechte der Bürger gewahrt bleiben und Gesetze nicht willkürlich angewendet werden.