Lehen

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Definition

Das Wort 'lehen' bezeichnet im Deutschen ein Substantiv, das sich auf einen Teil eines Liegenschaftsrechts bezieht, das in der Vergangenheit von einem Grundherrn an einen Vasallen oder Lehnnehmer übertragen wurde. In einem übertragenen Sinn kann es auch die Idee des Verleihens oder Gebens implizieren, insbesondere im rechtlichen Kontext.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Landbesitzer entschied sich, die Liegenschaften als leihen an die Bauern zu vergeben.
  • Im Mittelalter war das System der lehenschaftlichen Beziehungen zwischen Adeligen und Bauern weit verbreitet.
  • Mit einem Lehen konnte der Vasall seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Grundherrn erfüllen.
  • Das alte Papier schilderte die Geschichte der Lehensverträge und ihrer Bedeutung für die damalige Gesellschaft.