Leibeigenschaft
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition
Leibeigenschaft bezeichnet eine Form der unfreien Arbeit, bei der ein Bauer an das Land gebunden ist und nicht ohne die Zustimmung des Grundherrn umziehen oder seine wirtschaftlichen Verhältnisse ändern kann. Historisch war dies in vielen Gesellschaften, insbesondere im mittelalterlichen Europa, weit verbreitet. Leibeigene waren oft verpflichtet, auf den Feldern des Grundherrn zu arbeiten und einen Teil ihrer Ernte abzugeben.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Im Mittelalter lebten viele Menschen in Leibeigenschaft und waren an das Land gebunden, auf dem sie arbeiteten.
- Die Leibeigenschaft wurde in vielen Regionen erst mit der Aufklärung und den darauf folgenden sozialen Reformen abgeschafft.
- Ein Leibeigener hatte kaum Rechte und musste dem Willen seines Grundherrn folgen.
- Die damaligen Verhältnisse der Leibeigenschaft führten oft zu sozialen Spannungen und Aufständen der Landbevölkerung.