Lfz auf der lohnabrechnung

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Definition

Lfz auf der Lohnabrechnung steht für "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall". Dies bezeichnet das Recht eines Arbeitnehmers, im Falle einer Krankheit weiterhin Lohn zu beziehen, auch wenn er aufgrund der Erkrankung nicht arbeiten kann. Die Lohnfortzahlung wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum, meistens sechs Wochen, gewährt und unterliegt den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank ist, erhält er kein Lfz mehr.
  • Die Lfz auf der Lohnabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts.
  • Während der Lfz ist der Arbeitgeber verpflichtet, den vollen Lohn zu zahlen.
  • Arbeitnehmer sollten ihre Ansprüche auf Lfz im Krankheitsfall genau kennen.